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   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2016 - 1 A 2945/15   

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https://dejure.org/2016,17412
OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2016 - 1 A 2945/15 (https://dejure.org/2016,17412)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.07.2016 - 1 A 2945/15 (https://dejure.org/2016,17412)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 1 A 2945/15 (https://dejure.org/2016,17412)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme der Ministerialzulage für eine zwischenzeitlich erfolgte dauerhafte Zuweisung eines Bamten zum Unternehmen Telekom Deutschland GmbH; Beschäftigung bei der obersten Organisationseinheit der Aktiengesellschaft (AG); Zuweisung eines abstrakten und konkreten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inanspruchnahme der Ministerialzulage für eine zwischenzeitlich erfolgte dauerhafte Zuweisung eines Bamten zum Unternehmen Telekom Deutschland GmbH; Beschäftigung bei der obersten Organisationseinheit der Aktiengesellschaft (AG); Zuweisung eines abstrakten und konkreten ...

  • rechtsportal.de

    PostPersRG § 10 Abs. 4 S. 1; GG Art. 33 Abs. 5
    Inanspruchnahme der Ministerialzulage für eine zwischenzeitlich erfolgte dauerhafte Zuweisung eines Bamten zum Unternehmen Telekom Deutschland GmbH; Beschäftigung bei der obersten Organisationseinheit der Aktiengesellschaft (AG); Zuweisung eines abstrakten und konkreten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 1137/14

    Deutsche Telekom AG darf beamteten Mitarbeiter bei Tochtergesellschaft einsetzen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2016 - 1 A 2945/15
    Ständige Rechtsprechung des Senats, siehe z. B. den Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 B 1018/11 -, juris, Rn. 50; ferner BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1137/14 -, juris, Rn. 26 ff. ("Die Zuweisung eines abstrakten und konkreten Aufgabenbereichs bei einer Tochterfirma eines Postnachfolgeunternehmens stellt keine Verletzung von Art. 33 Abs. 5 GG oder Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG dar".).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2011 - 1 A 1925/09

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Zulassung der Berufung wegen eines Streits

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2016 - 1 A 2945/15
    vgl. Beschluss des Senats vom 13. Oktober 2011- 1 A 1925/09 -, juris, Rn. 31 m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - 1 B 1018/11

    Sicherstellung der Beschäftigung vollalimentierter Beamter durch Zuweisung von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2016 - 1 A 2945/15
    Ständige Rechtsprechung des Senats, siehe z. B. den Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 B 1018/11 -, juris, Rn. 50; ferner BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1137/14 -, juris, Rn. 26 ff. ("Die Zuweisung eines abstrakten und konkreten Aufgabenbereichs bei einer Tochterfirma eines Postnachfolgeunternehmens stellt keine Verletzung von Art. 33 Abs. 5 GG oder Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG dar".).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2012 - 1 A 872/10

    Anwendungsbereich des § 10 Abs. 5 PostPersRG im Hinblick auf die Gewährung von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2016 - 1 A 2945/15
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. November 2012- 1 A 872/10 -, DÖD 2013, 67 = juris, Rn. 58 ff., m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2016 - 1 A 941/16

    Zuweisung eines Beamten zu einem Tochterunternehmen des Konzerns ohne

    Da das vorliegende Verfahren seit dem 20. April 2016 in zweiter Instanz anhängig ist, gibt es neben ihm auf der Grundlage der zitierten Angaben der Beklagten gegenwärtig nur noch die beiden auch in dem Schriftsatz des Klägers vom 1. Juni 2016 genannten Zulassungsverfahren 1 A 1776/15 und 1 A 2945/15 und maximal zwei weitere, noch in erster Instanz anhängige Verfahren, insgesamt also höchstens fünf Verfahren.

    Näher hierzu OVG NRW, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 1 A 2945/15 -, BA S. 3 ff., demnächst in juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2019 - 1 A 209/17

    Rechtsstreit um die Gewährung weiterer Beihilfe zu den Aufwendungen für die

    vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 6. Juli 2016- 1 A 2945/15 -, juris, Rn. 17, und Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 146, m. w. N.
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